Weniger Steuern Mehr fürs Leben

Heute trägt die Berner Bevölkerung eine der höchsten Steuerbelastungen in der Schweiz. Mit unserer Volksinitiative ändern wir das!

Die Steuerinitiative fordert mindestens
20 Prozent weniger kantonale Einkommenssteuer für alle – damit den Menschen im Kanton Bern wieder mehr fürs Leben, für den Alltag, die Familie oder ihre persönlichen Pläne übrigbleibt.

Damit der Kanton Bern keine Steuerhölle bleibt.

Trotz einem sehr hohen Steuerertrag von über 6 Milliarden Franken im Jahr 2025 und mit neu 1,7 Milliarden Franken einem der höchsten Bezüge aus dem Finanzausgleich 2027, verweigert der Kanton substanzielle steuerliche Entlastungen für die Bevölkerung. Das kann nicht sein!

Die hohen Steuern treffen alle, nicht nur Personen mit sehr hohen Einkommen. Auch Alleinstehende, Familien und Haushalte mit mittleren Einkommen bezahlen im Kanton Bern sehr viel mehr als andernorts. Gleichzeitig steigen die Krankenkassenprämien und weitere Alltagskosten. Für den Mittelstand und für Familien wird der finanzielle Spielraum dadurch immer kleiner.

Guter Service public geht auch ohne Rekordsteuern. Das beweisen verschiedenste Kantone.

Kanton Bern, der Steuerwahnsinn: Hier bezahlt eine vierköpfige Familie mit einem Gesamteinkommen von 125’000 Franken 7’800 Franken kantonale Einkommenssteuern. Das ist doppelt so viel wie in Luzern. Der Vergleich mit dem ebenfalls zweisprachigen Kanton Wallis fällt noch krasser aus: die gleiche Familie bezahlt dort nur 2'690 Franken, also über 5’000 Franken weniger. Das ist viel Geld!

Die Steuerinitiative der FDP des Kantons Bern entlastet diese Familie um 1’500 Franken. Gleichzeitig verbessert der Kanton seine Position im kantonalen Steuerranking. Und noch viel wichtiger: Die Abstände zu den umliegenden Kantonen werden verkleinert, was unseren Kanton für das Wohnen und Arbeiten wieder attraktiver macht. 

Steuerbelastung für eine vierköpfige Familie mit zwei Einkommen von 125’000 Franken. Kantonssteuern in Franken.
Rang Kanton Kantonssteuer in Franken
1 ZG 179
2 SZ 1’560
3 TI 2’691
4 VS 2’692
5 ZH 2’947
6 SH 3’076
7 GR 3’464
8 TG 3’610
9 SG 3’730
10 LU 3’907
11 NW 3’940
12 UR 4’009
13 OW 4’094
14 AG 4’155
15 BS 4’179
16 GL 4’338
17 AR 4’407
18 AI 4’431
19 GE 4’515
20 SO 4’994
21 FR 5’728
22 JU 6’202
– BE −20% 6’243
23 BL 6’403
24 BE 7’804
25 VD 7’913
26 NE 8’250
Familie, verheiratet, zwei Kinder, Gesamteinkommen: 125’000 Franken Kantonssteuern heute: 7’804 Franken Kantonssteuern mit der Initiative: 6’243 Franken Steuerersparnis: 1’561 Franken
Alleinstehend, ohne Kinder, Einkommen: 70’000 Franken Kantonssteuern heute: 6’056 Franken Kantonssteuern mit der Initiative: 4’845 Franken Steuerersparnis: 1’211 Franken
Rentnerpaar, verheiratet, beide pensioniert, eine Rente 90’000 Franken Kantonssteuern heute: 7’739 Franken Kantonssteuern mit der Initiative: 6’191 Franken Steuerersparnis: 1’548 Franken
Ehepaar, ohne Kinder, Gesamteinkommen: 250’000 Franken Kantonssteuern heute: 27’825 Franken Kantonssteuern mit der Initiative: 22’260 Franken Steuerersparnis: 5’565 Franken

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Die gesamte Steuerbelastung hängt unter anderem vom Wohnort, von der persönlichen Situation und von den anwendbaren Abzügen ab.
Datenquelle:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, geografische Steuerbelastungsstatistik 2024

Für alle, die Worte in Taten umsetzen.

Die Forderung ist einfach: Wer im Kanton Bern Einkommenssteuern entrichtet, bezahlt künftig mindestens 20 Prozent weniger kantonale Einkommenssteuer.

Die Berner Steuerinitiative schafft keine Sonderregelung für einzelne Einkommensgruppen. Die Reduktion erfolgt für alle im gleichen prozentualen Verhältnis.

Wer heute beispielsweise 5’000 Franken kantonale Einkommenssteuer bezahlt, soll künftig mindestens 1’000 Franken weniger bezahlen. Wer heute 10’000 Franken bezahlt, soll um mindestens 2’000 Franken entlastet werden.

Wirkung der Steuerinitiative: Kantonssteuer heute, Kantonssteuer mit Steuerinitiative und Ersparnis, je in Franken.
Kantonssteuer heute in CHF Kantonssteuer mit Steuerinitiative in CHF Ersparnis
– 20 % in CHF
5’000 4’000 -1’000
10’000 8’000 -2’000
12’500 10’000 -2’500
15’000 12’000 -3’000
25’000 20’000 -5’000
50’000 40’000 -10’000

Das Ziel wird verbindlich in der Kantonsverfassung festgehalten. Regierung und Grosser Rat erhalten damit den Auftrag, Steuersenkung im Umfang von mindestens 20 % dauerhaft umzusetzen.

Verfassungsinitiative zur Reduktion der kantonalen Steueranlage (Berner Steuerinitiative)

Der Wortlaut ist noch nicht amtlich vorgeprüft. Massgebend ist der Text auf dem Unterschriftenbogen.

Art. 104 Abs. 2bis KV/BE (neu)

2bis Die kantonalen Einkommenssteuern der natürlichen Personen sind gegenüber der im Zeitpunkt der Volksabstimmung geltenden Steuerbelastung dauerhaft um mindestens 20 Prozent zu senken. Die Senkung erfolgt proportional über die Steueranlage. Vorbehalten bleiben die Einkommenssteuer auf Geldspielgewinnen und die Quellensteuern. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Übergangsbestimmung zu Art. 104 Abs. 2bis

1 Artikel 104 Absatz 2bis tritt spätestens zwei Jahre nach seiner Annahme durch das Volk in Kraft und gilt erstmals für die dem Inkrafttreten folgende Steuerperiode.
2 Der Grosse Rat passt das Steuergesetz spätestens auf diesen Zeitpunkt hin an.
3 Treten die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen nicht rechtzeitig in Kraft, ist Artikel 104 Absatz 2bis unmittelbar anwendbar; die kantonale Steueranlage ist entsprechend herabzusetzen.

Die Unterschriftensammlung startet am 25. November 2026. Ab dann werden Sie auf dieser Website auch Unterschriftenbogen herunterladen und bestellen können.

Fragen und Antworten

Kostet die Steuersenkung nicht fast 800 Millionen Franken?

Die Zahl von rund 776 Millionen Franken zeigt, wie stark die Einnahmen des Kantons unmittelbar sinken würden. Sie berücksichtigt jedoch nicht, wie Menschen und Unternehmen auf tiefere Steuern reagieren.

Ein attraktiverer Wohn- und Arbeitskanton kann Wegzüge reduzieren, neue Steuerpflichtige gewinnen, Beschäftigung fördern und zusätzliche wirtschaftliche Aktivität auslösen. Dadurch entstehen wieder neue Einnahmen.

Diese Effekte gleichen den Rückgang nicht sofort vollständig aus. Sie müssen bei einer langfristigen Beurteilung aber berücksichtigt werden.

Zudem erfolgt die Steuersenkung nicht von einem Tag auf den anderen. Regierung und Parlament erhalten zwei Jahre Zeit, Aufgaben, Ausgaben zu überprüfen und Prioritäten zu setzen.

Wo soll der Kanton sparen?

Die Initiative legt nicht fest, bei welcher einzelnen Aufgabe Veränderungen vorgenommen werden müssen. Diese Verantwortung liegt bei Regierungsrat und Grossem Rat.

Sie müssen die staatlichen Aufgaben überprüfen, Prioritäten setzen und die vorhandenen Mittel effizient einsetzen.

Andere Kantone zeigen, dass gute öffentliche Leistungen auch mit einer deutlich tieferen Steuerbelastung möglich sind.

Sind Schulen, Prämienverbilligungen oder die Kultur gefährdet?

Die Initiative verlangt keinen pauschalen Abbau staatlicher Leistungen. Sie verlangt eine tiefere und im schweizweiten Vergleich verhältnismässige Steuerbelastung.

Welche Aufgaben der Kanton wie organisiert und finanziert, entscheiden weiterhin Regierung und Parlament. Die Initiative verpflichtet sie jedoch dazu, klare Prioritäten zu setzen und die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen.

Profitieren nicht vor allem Personen mit sehr hohen Einkommen?

Die kantonale Einkommenssteuer soll für alle um mindestens 20 Prozent sinken. Der prozentuale Rückgang ist für alle gleich.

Wer heute einen höheren Steuerbetrag bezahlt, wird in Franken stärker entlastet. Die Vergleichsbeispiele zeigen aber, dass auch Alleinstehende und Familien mit mittleren Einkommen im Kanton Bern erheblich belastet sind und spürbar profitieren.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Einkommen von 70’000 Franken würde gemäss Vergleichsrechnung um gut 1’200 Franken pro Jahr entlastet.

Wird Bern damit zu einem Tiefsteuerkanton?

Nein. Auch nach einer Senkung um 20 Prozent würde der Kanton Bern nicht zu den führenden Tiefsteuerkantonen gehören.

Die Initiative will Bern lediglich vom drittletzten Platz zurück in Richtung Schweizer Mittelfeld führen. Es geht nicht um Steuerdumping, sondern um eine verhältnismässige Belastung.

Gibt es nicht bereits eine Steuerstrategie des Regierungsrates?

Der Regierungsrat sieht bis 2030 steuerliche Entlastungen vor. Diese Strategie ist jedoch eine politische Absichtserklärung und kein verbindlicher Auftrag.

Die Initiative geht weiter: Sie hält das Ziel in der Kantonsverfassung fest. Damit erhält die Entlastung einen verbindlichen Auftrag der Bevölkerung und kann nicht bei jeder Budgetdebatte erneut verschoben werden.

Reicht die Senkung der Unternehmenssteuern nicht aus?

Tiefere Unternehmenssteuern sind wichtig, lösen das Problem für Privatpersonen aber nicht.

Unternehmen sind auf Fachkräfte angewiesen. Wenn der Kanton Bern als Wohnort steuerlich unattraktiv bleibt, wird es für Betriebe schwieriger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig im Kanton zu halten.

Ein wettbewerbsfähiger Standort braucht deshalb beides: attraktive Bedingungen für Unternehmen und eine verhältnismässige Belastung der Bevölkerung.

Werden stattdessen einfach Gebühren erhöht oder Abzüge reduziert?

Die Initiative stellt bewusst die gesamte Steuerbelastung von Privatpersonen ins Zentrum. Damit soll verhindert werden, dass eine tiefere Einkommenssteuer durch andere steuerliche Massnahmen wieder aufgehoben wird.

Der genaue Initiativtext und die rechtlichen Erläuterungen werden auf der Website vollständig zugänglich gemacht.

Warum braucht es eine Volksinitiative?

Regierung und Grosser Rat könnten die Steuern grundsätzlich auch ohne Volksinitiative senken. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass keine ausreichend weitgehende und verbindliche Entlastung zustande gekommen ist.

Die Volksinitiative ermöglicht es der Bevölkerung, einen klaren Auftrag zu erteilen.

Mit einer Unterschrift unterstützen die Stimmberechtigten zunächst, dass die Bevölkerung über diesen Auftrag abstimmen kann.

Warum gerade jetzt?

Die hohe Steuerbelastung schwächt die Kaufkraft und die Attraktivität des Kantons.

Je länger Bern im hintersten Teil des Steuervergleichs bleibt, desto grösser ist das Risiko, dass Menschen mit guten Einkommen und dringend benötigte Fachkräfte in attraktivere Kantone ziehen.

Gerade bei einer angespannten Finanzlage braucht Bern eine Strategie, die Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen langfristig stärkt.

Gilt die Senkung wirklich für alle?

Ja. Wer im Kanton Bern Einkommenssteuern bezahlt, soll mindestens 20 Prozent weniger kantonale Einkommenssteuer bezahlen.

Die Senkung erfolgt für alle im gleichen prozentualen Verhältnis. Es gibt keine unterschiedlichen Entlastungssätze für einzelne Einkommensgruppen.

Für alle, die nicht warten, bis es jemand anderes tut.

Hinter der Steuerinitiative steht die FDP Kanton Bern. Weitere Organisationen und Menschen unterstützen das Anliegen, weil sie in der sehr hohen kantonalen Steuerbelastung für die Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort zunehmend ein Problem sehen.

Initiativkomitee

Peter Aeschimann, Matten bei Interlaken Daniel Arn, Muri b. Bern Käthi Bangerter, Aarberg Stefanie Barben-Kohler, Langenthal Christine Beerli, Biel/Bienne Laura Bircher, Gümligen Jean-Pierre Bonny, Bremgarten Claudine Esseiva, Bern Peter Flück, Interlaken Peter Haudenschild, Niederbipp Sandra Hess, Nidau Christa Markwalder, Burgdorf Jean-Luc Niederhauser, Court Stefan Nobs, Lyss Pauline Pauli, Nidau Sibylle Plüss-Zürcher, Boll Carlos Reinhard, Thun Bruno Riem, Wichtrach Hans Schär, Schönried Jason Steinmann, Ittigen Pierre Triponez, Muri b. Bern Christian Wasserfallen, Bern Andreas Wyss, Kirchberg BE Christoph Zimmerli, Bern

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